Seit dem 1.1.1992 besteht das Betreuungsrecht in seiner aktuellen Form. Zum 1.1.2023 tritt eine umfassende Reform der Vorschriften in Kraft.
In Deutschland wurde aktuell für etwa 1,3 Millionen Menschen eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Damit haben sie einen gesetzlichen Vertreter, der für sie in verschiedenen Bereichen rechtswirksam handeln kann.
Gegenstand dieser Veranstaltung sind die neuen, wie die alten Vorschriften. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis werden die Vorschriften und deren Auswirkungen diskutiert.