Die Veranstaltung "Kinderrechte und Kinderschutz in Deutschland" wird sich mit den Rechten von Kindern aus der UN-Kinderrechtskonvention auseinandersetzen und darüber einen Bezug zum Kinderschutz in den Systemen der Sozialen Arbeit herstellen.

 

Inhaltlich werden Themenschnittpunkte wie das Elternrecht, der Gewaltschutz und Teile des Privatrechtes näher betrachtet und mit den unterschiedlichen gesetzlichen Rahmen anhand von Beispielinstitutionen der Sozialen Arbeit in Verbindung gebracht. Ein thematischer Schwerpunkt wird außerdem die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII sein.

 

Für dieses Seminar ist das Mitführen eines Gesetzes zwingend notwendig.