Das Arbeitsverhältnis ist eines der wichtigsten Rechtsverhältnisse unserer Gesellschaft. Durch das Arbeitsverhältnis bestreiten wir unseren Lebensunterhalt und verbringen ca. 1/3 des Tages fast unser halbes Leben mit Arbeit.

 

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist zum Großteil als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet und kompensiert dadurch das regelmäßig vorliegende Machtgefälle zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen.

 

Doch viele Schutzmechanismen funktionieren nur, wenn Arbeitnehmer*innen zum einen von ihren Rechten Kenntnis haben und zum anderen sich auf diese Rechte berufen.

 

In beiden Punkten sind im rechtsberatenden Alltag große Defizite festzustellen.

 

Dieses Seminar möchte Studierenden der sozialen Arbeit Kenntnisse über die wesentlichen Arbeitnehmerschutzrechte und das arbeitsrechtliche "Normalverhältnis" bieten, sodass diese ein prekäres Arbeitsverhältnis erkennen.

 

In ihrer künftigen Tätigkeit können sie im Beratungsgespräch "Schieflagen" erkennen, ihre Klient*innen hierzu informieren und idealerweise eine Vielzahl von Verbesserungen für die diffizielen Problemlagen ihrer Klient*innen bewirken.

 

Neben den Grundlagen des Individualarbeitsrechts, welches seinen Fokus in den Arbeitnehmerschutzrechten hat und den Studierenden Problembewusstsein vermittelt, wird unter Berücksichtigung des Rechtsberatungsgesetz gezeigt, welche Möglichkeiten der Hilfe soziale Arbeiter*innen bieten können.