Rassismus und Recht sind eng miteinander verwoben. So wurde von Beginn des Kolonialismus über den Nationalsozialismus bis heute das Recht als Instrument der Unterdrückung Schwarzer Menschen, Indigener und People of Colour und als Mittel zur Manifestierung weißer Vorherrschaft genutzt. Die Konsequenzen, die das mit sich bringt, gehen weit über das Migrationsrecht hinaus. In Rechtsprechung wie in Rechtswissenschaft wird die strukturelle Dimension von Rassismus jedoch weitgehend verkannt. In diesem Seminar wird daher der Fokus auf den Zusammenhang von Recht und Rassismus gelegt. Darüber hinaus werden Möglichkeiten und Grenzen diskutiert, Rassismus mithilfe des Rechts entgegenzutreten.