Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen zur Ausübung von (Sozial-)Rechtsberatung für juristisch und nicht juristisch ausgebildete Beratende sowie mit verschiedenen Beratungsangeboten in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen die Beratung von Anwält:innen mit dem Schwerpunkt Sozialrecht, die Beratungspflichten der Sozialleistungsträger, die Beratung durch gesetzlich verankert Fachstellen sowie die Beratungen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden.