Im Einführungsprojekt Landschaftsplanung befassen sich die Studierenden planerisch-konzeptionell mit einem Landschaftsausschnitt in Helsa-Eschenstruth. Ziel ist es, unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten für den Landschaftsausschnitt zu erarbeiten und zu diskutieren.

Die Studierenden erarbeiten im Projekt planerische Beiträge für das Untersuchungsgebiet, die unterschiedliche Zielaspekte und Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen. Diese Beiträge werden im Verlauf des Projekts konsekutiv entwickelt. Die Projektarbeit umfasst mehrere, aufeinander aufbauende Arbeitsschritte.

Hierzu gehören die Spezifizierung der Aufgaben- und Fragestellung und die Recherche zu unterschiedlichen Leitbildern der Kulturlandschaftsentwicklung, die Durchführung einer Biotoptypenkartierung, einschlägige Analysen und ggf. Prognosen, die Durchführung einer Bewertung, die Zielentwicklung sowie die Ausarbeitung von Vorschlägen für konkrete Maßnahmen. Im Mittelpunkt steht dabei das Erlernen des planungsmethodischen Handwerkszeugs unter Einbeziehung der erforderlichen Darstellungstechniken.

Die Bearbeitung des Einführungsprojektes erfolgt in Kleingruppen. Ein Arbeitsschritt wird als Gruppenarbeit durchgeführt, andere Arbeitsschritte werden von den Studierenden in Einzelarbeit zu ausgewählten Teilaspekten des jeweiligen Gruppenthemas bearbeitet. Jede Kleingruppe führt eine Biotoptypenkartierung durch. Die übrigen Arbeitsschritte werden von jeder Kleingruppe von dem Hintergrund eines anderen Leitbilds bearbeitet. Die betrachteten Leitbilder sind:

-     Sicherung der Biodiversität

-     Naturverträgliche Ressourcennutzung, Sicherung der Naturgüter und nachhaltige Landnutzung

-     Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft einschließlich der natur- und landschaftsgebundenen Erholungsnutzung

-     Erhaltung und Entwicklung historischer Kulturlandschaft

-     Dynamische Landschaftsentwicklung und Prozessschutz

Im Laufe des Einführungsprojektes sind mehrere Studienleistungen zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere Zwischenpräsentationen, die Abgabe von Zwischenberichten, die Erstellung eines Posters sowie die Teilnahme am CAD-Einführungskurs. Im Einführungsprojekt selbst wird mit GIS gearbeitet. Prüfungsleistung ist der am Ende des Semesters abzugebende Projektbericht.


Die Veranstaltung „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ ist Teil von zwei Modulen. Zum einen ist sie eines von zwei Teilmodulen des Moduls „Bauwirtschaft und Baudurchführung / Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ (Pflichtmodul für Architekturstudierende im Bachelor). Zum anderen ist sie einer von zwei Teilen des Moduls „Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ (Pflichtmodul für Studierende der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung sowie der Stadt- und Regionalplanung im Bachelor). Der zweite Teil des Moduls „Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ ist die Veranstaltung „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“ (nur für S und L). Wenn Sie das Modul "Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht" belegen möchten, müssen Sie sich daher in beide Moodle-Kurse einwählen ("Grundlagen des öffentlichen Baurechts" und "Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts").

In der Veranstaltung „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ beschäftigen Sie sich nach einer allgemeinen Einführung in die Grundlagen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Grundlagen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht, besonderes Städtebaurecht, Baugenehmigungsverfahren und einzelne Aspekten des materiellen Bauordnungsrechts). Zudem wird ein kurzer Überblick über das Denkmalschutzrecht gegeben. Die in der Vorlesung vermittelten theoretischen Kenntnisse werden durch in die Vorlesung integrierte Übungen gefestigt und vertieft.

Am Ende des Moduls sind Sie in der Lage, die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten mit Ihrer Planungs- und Entwurfsarbeit bzw. mit sonstigen einschlägigen Arbeitsfeldern zu verknüpfen und dabei grundlegende rechtliche Fragestellungen zu lösen. Sie erlangen Kompetenzen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere im Hinblick auf Textanalyse und Argumentationskompetenz. Sie können mit Gesetzen umgehen sowie rechtlich relevante Planwerke verstehen und anwenden.

Lehrinhalte der Veranstaltung / des Teilmoduls „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ sind im Einzelnen: Grundlagen des allgemeinen Verfassungs- und Verwaltungsrechts; Grundlagen des Baurechts: Bauplanungsrecht (grundlegende Bestimmungen des BauGB; Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; bauplanungsrechtlicher Innenbereich und Außenbereich; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben; weitere ausgewählte Aspekte aus dem Bauplanungsrecht); Bauordnungsrecht (Genehmigungsverfahren; Verwaltungsbehörden; ausgewählte Aspekte des materiellen Bauordnungsrechts; Verknüpfung mit der Bauleitplanung); Überblick zum Denkmalschutzrecht.

Für die Veranstaltung benötigen Sie ausgewählte Gesetzestexte in Buchform. Genauere Hinweise zu den benötigten Gesetzen werden beim ersten Veranstaltungstermin gegeben.

Das Modul „Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ (für S und L) schließt mit einer Klausur ab, die die Inhalte der beiden Veranstaltungen „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“ und „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ umfasst. Die Klausur findet in der Modulprüfungswoche statt.

Für das Teilmodul „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ (für Studierende des Bachelorstudiengangs Architektur) als Teil des Moduls „Bauwirtschaft und Baudurchführung / Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ gibt es eine eigenständige Teilmodulklausur, die nur die Inhalte des Teilmoduls „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ umfasst und die als Teilmodulklausur bestanden werden muss. Diese Klausur findet ebenfalls in der Modulprüfungswoche statt.

Bitte beachten Sie die Hinweise im Ankündigungsforum des Moodle-Kurses kurz vor Veranstaltungsbeginn zum Ablauf der Veranstaltung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie!

Das Modul „Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ besteht aus den zwei Veranstaltungen „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ und „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“. Die Veranstaltung „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ findet zusammen mit Studierenden der Architektur statt. Für genauere Informationen zu den Inhalten dieser Veranstaltung siehe dort.

In der Veranstaltung „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“ beschäftigen Sie sich mit der Raumordnung (insb. der Landes- und Regionalplanung) sowie wichtigen Bereichen des Naturschutzrechts (insb. Landschaftsplanung, Schutzgebiete, Eingriffsregelung). Ergänzt wird das Themenfeld mit umweltrechtlichen Aspekten aus dem Immissionsschutz-, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie einem Überblick zu Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren. Die in der Vorlesung vermittelten theoretischen Kenntnisse werden durch in die Vorlesung integrierte Übungen gefestigt und vertieft.

Am Ende des Moduls sind Sie in der Lage, die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten mit ihrer Planungs- und Entwurfsarbeit bzw. mit sonstigen einschlägigen Arbeitsfeldern zu verknüpfen und dabei grundlegende rechtliche Fragestellungen zu lösen. Sie erlangen Kompetenzen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere im Hinblick auf Textanalyse und Argumentationskompetenz. Sie können mit Gesetzen umgehen sowie rechtlich relevante Planwerke verstehen und anwenden.

Lehrinhalte der Veranstaltung „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“ sind im Einzelnen: Überblick zum ROG und zum HLPG, zentrale Steuerungsmechanismen der Raumordnung (z. B. Ziele und Grundsätze der Raumordnung), Landes- und Regionalplanung; Überblick zu Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahren; Überblick zum Naturschutzrecht sowie als wichtige Teilbereiche des Naturschutzrechts insbesondere Landschaftsplanung, naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Eingriffsregelung; ausgewählte Aspekte aus Immissionsschutz-, Bodenschutz- und Wasserrecht.

Das Modul „Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ schließt mit einer Klausur ab, die die Inhalte der beiden Veranstaltungen „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“ und „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ umfasst. Die Klausur findet in der Modulprüfungswoche statt.

Für die Veranstaltung benötigen Sie ausgewählte Gesetzestexte in Buchform. Genauere Hinweise zu den benötigten Gesetzen werden beim ersten Veranstaltungstermin gegeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise im Ankündigungsforum des Moodle-Kurses kurz vor Veranstaltungsbeginn zum Ablauf der Veranstaltung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie!

Die Vorlesung mit kleineren Übungsanteilen richtet sich primär an Master-Studierende der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, im Besonderen an diejenigen mit dem Schwerpunkt „Umweltplanung und Landschaftsmanagement” sowie an Master-Studierende der Stadt- und Regionalplanung. Außerdem willkommen sind Master-Studierende des Studiengangs „Architektur“ und des Studiengangs „Nachhaltiges Wirtschaften” und andere an Naturschutzrecht und Naturschutzpolitik interessierte Master-Studierende.

In der Vorlesung werden unter anderem folgende Themen vertieft behandelt: Ziele des Naturschutzes; Landschaftsplanung; Gute fachliche Praxis; Eingriffsregelung; Schutzgebiete; Natura 2000; Artenschutzrecht; Eigentum; Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen.

Für die Veranstaltung benötigen Sie bestimmte Gesetzestexte in Buchform. Welche dies sind, wird beim ersten Termin bekannt gegeben.

Die Veranstaltung wird im Sommersemester 2022 (unabhängig von der Corona-Situation) als digitales Lehrangebot angeboten. Die Veranstaltung wird in Form von Zoom-Live-Terminen angeboten, die nicht aufgezeichnet werden (immer montags von 8:00-9:30 Uhr). Folien und Literaturhinweise werden auf Moodle als PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt.

Prüfungsleistung ist eine mündliche Prüfung. Diese findet in der Modulprüfungswoche am Ende des Sommersemesters statt.


Das Modul kann auch als unbenotete Studienleistung belegt werden (S‐2.0‐04 Studienleistung Methodenkompetenz). Auch hierfür ist die mündliche Prüfung abzulegen. Anders als üblich, wird die mündliche Prüfung in diesem Fall nicht benotet, sondern nur mit bestanden / nicht bestanden bewertet.