Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Recht der Kreislaufwirtschaft. Ziel des 2012 in Kraft getretenen und seitdem mehrfach geänderten Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig soll durch die Übernahme EU-rechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler Regelungen die praktikable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert werden. Zentrale Inhalte der Veranstaltung sind unter anderem der Abfallbegriff, seine Abgrenzung zum Nebenprodukt, die fünfstufige Abfallhierarchie und Anforderungen an die Produktverantwortung. Es soll ein Schwerpunkt auf aktuelle kreislaufwirtschaftsrechtliche Probleme (Umgang mit Kunststoffen, Anstieg des Verpackungsaufkommens) gelegt werden.