Das Seminar gibt - neben einer Darstellung der
historischen Entwicklung - einen Überblick über die theoretischen Grundlagen
einschließlich der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete. Dabei soll auch die
Anwendungspraxis des Schwerbehindertenrechts und des Sozialen
Entschädigungsrechts, erläutert anhand ausgewählter Fragestellungen (z.B.
Feststellung des Grades der Behinderung, Nachteilsausgleiche, die Arbeit der
Schwerbehindertenvertretung, Opferentschädigung…), nicht zu kurz kommen.