Das Seminar gibt - neben einer Darstellung der historischen Entwicklung - einen Überblick über die theoretischen Grundlagen einschließlich der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete. Dabei soll auch die Anwendungspraxis des Schwerbehindertenrechts und des Sozialen Entschädigungsrechts, erläutert anhand ausgewählter Fragestellungen (z.B. Feststellung des Grades der Behinderung, Nachteilsausgleiche, die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung, Opferentschädigung…), nicht zu kurz kommen.