Die Vorlesung soll anhand der Begriffe Subjekt und Praxis in zentrale Fragestellungen der praktischen Philosophie einführen. Der tragende Gedanke, der in der Vorlesung entwickelt werden soll, lautet, dass ein Subjekt nur sein kann, wer als ein solches in der geteilten sozialen Praxis anerkannt wird. Den Status eines Subjekts zu haben bedeutet für Menschen, dass sie in ihren Lebensformen handlungsfähig und handlungsberechtigt sind. Das heißt: Nur wer Subjekt einer Praxis ist, ist wirklich ein Subjekt. Damit ist der Subjektstatus etwas, das Menschen von ihren Lebensformen zugesprochen wird und deswegen auch abgesprochen werden kann. Dieser Gedanke wird anhand zentraler philosophiegeschichtlicher Positionen (Platon, Aristoteles, Kant, Hegel, Marx, Adorno, Honneth, Butler etc.) erläutert und auf die Probe gestellt. Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Ein Semesterapparat wird einführende und weiterführende Literatur zur Verfügung stellen.