Das Seminar untersucht, ob und inwiefern Recht insbesondere von sozialen
Bewegungen mobilisiert werden kann, um über Einzelfallgerechtigkeit
hinaus Veränderungen anzustreben.
Wir werden anhand konkreter Fälle (etwa aus dem Bereich
Umweltgerechtigkeit, Arbeitsrecht, globale Lieferketten,
Patientenrechte, Ausländerrecht und Rechte von Kindern und alten
Menschen) Möglichkeiten und Limitierungen strategischer Prozessführung
untersuchen und uns somit allgemein Potential und Grenzen des Rechts für
die Verfolgung sozialer Belange erörtern.
Uns wird die Frage leiten, ob und wie strukturelle Probleme, auf die
auch die soziale Arbeit regelmäßig stößt, sinnvoll mit den Werkzeugen
des Rechts adressiert werden können.