Das Seminar untersucht, ob und inwiefern Recht insbesondere von sozialen Bewegungen mobilisiert werden kann, um über Einzelfallgerechtigkeit hinaus Veränderungen anzustreben.
Wir werden anhand konkreter Fälle (etwa aus dem Bereich Umweltgerechtigkeit, Arbeitsrecht, globale Lieferketten, Patientenrechte, Ausländerrecht und Rechte von Kindern und alten Menschen) Möglichkeiten und Limitierungen strategischer Prozessführung untersuchen und uns somit allgemein Potential und Grenzen des Rechts für die Verfolgung sozialer Belange erörtern.
Uns wird die Frage leiten, ob und wie strukturelle Probleme, auf die auch die soziale Arbeit regelmäßig stößt, sinnvoll mit den Werkzeugen des Rechts adressiert werden können.