Mit der Ratifizierung des 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Übereinkommens über die Rechte behinderter Menschen bekannte sich auch Deutschland zu dem Vorhaben, ein inklusives Bildungssystem zu realisieren. Doch was heißt eigentlich Inklusion? Und wodurch unterscheidet sie sich von Integration? Diese Frage scheint zunächst nicht ohne Weiteres beantwortbar zu sein, da beide Begriffe häufig synonym Verwendung finden, teilweise aber auch als Gegensatzpaare verhandelt werden (vgl. Hinz 2002; Frühauf 2008, 11; Stein, Krach & Niediek 2010, 10). Wenn Inklusion etwas anderes als Integration sein will, was ist dann ihr Spezifikum? Ist sie optimierte, gar ultimative Integration, zeichnet sie sich durch eine neue (menschen-)rechtliche Verankerung aus, unterscheidet sie sich von dem bereits seit den ausgehenden siebziger/beginnenden achtziger Jahren verbreiteten Integrationsgedanken bzgl. Menschen mit Behinderung durch die Berücksichtigung aller Heterogenitätsaspekte (vgl. Sander 2001; Prengel 2006; Wocken 2010) oder handelt es sich bei Integration und Inklusion letztlich bloß um zwei Signifikanten für ein und dasselbe Signifikat? Wenn Andreas Hinz (2008, 34) den visionären Charakter von Inklusion betont und sie als Nordstern deklariert, den es zu approximieren gilt, stellt sich weiterhin die Frage nach dem gegenwärtigen Stand der Realisierung inklusiver Bestrebungen im deutschen Bildungssystem insbesondere in der Grundschule, wo die Inklusionsquoten am höchsten sind (vgl. Klemm 2013). Welche professionellen Herausforderungen ergeben sich für Grundschullehrkräfte? Welche Potenziale, Hindernisse und Grenzen bestehen? Diese und weitere Fragen sollen Gegenstand des Seminars sein. Es richtet sich an interessierte Studierende, die sich mit dem in den letzten Jahren fast schon omnipräsenten Begriff der Inklusion tiefgehender auseinandersetzen wollen. Dabei sollen auch Praxisbezüge nicht zu kurz kommen.