Das Betreuungsrecht fußt auf dem Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht des BGB. Mit der Einfiihrung des Betreuungsrechts wurde das Rechtsinstitut der Vormundschaft abgeschafft und das Rechtsinstitut der Betreuung neu geschaffen. Die Rechte des Betroffenen wurden durch die Betreuung gestärkt und die Einschränkungen auf das Notwendige beschränkt.

Aktuell besteht für fast 2 % der Deutschen Bevölkerung eine gesetzliche Betreuung. Damit wird die Rolle dieses Rechtsinstituts immer stärker. Auch die Zahl der Berufsbetreuer nimmt stetig zu. Es ist mittlerweile ein bedeutendes Arbeitsfeld für Absolvent:innen aus den Studiengängen des Sozialwesens.

Zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht reformiert. Die "alten" und die neuen Vorschriften werden gegegenübergestellt.

Das Betreuungsrecht wird in seiner konkreten Ausgestaltung aus der Praxis der Berufsbetreuung besprochen und vertieft.