Wer ein Mandat für etwas erhält, erhält einen Auftrag, eine Person in
einer (bestimmten) Angelegenheit zu vertreten. In Bezug auf die Soziale
Arbeit ist von einem Doppelten Mandat die Rede, also von zwei Aufträgen –
einerseits im Interessen der Adressat*innen Sozialer Arbeit sowie
andererseits im Interesse des Staates bzw. der Gesellschaft. Im Seminar
werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob und inwiefern es sich
bei dem Doppelten Mandat um einen Widerspruch handelt. Die Fragen
kreisen hier vornehmlich um die (langfristige) Entwicklung einer eigenen
Haltung zur eigenen Tätigkeit.