Wer ein Mandat für etwas erhält, erhält einen Auftrag, eine Person in einer (bestimmten) Angelegenheit zu vertreten. In Bezug auf die Soziale Arbeit ist von einem Doppelten Mandat die Rede, also von zwei Aufträgen – einerseits im Interessen der Adressat*innen Sozialer Arbeit sowie andererseits im Interesse des Staates bzw. der Gesellschaft. Im Seminar werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob und inwiefern es sich bei dem Doppelten Mandat um einen Widerspruch handelt. Die Fragen kreisen hier vornehmlich um die (langfristige) Entwicklung einer eigenen Haltung zur eigenen Tätigkeit.