Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Arbeitsausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen beträchtlich. Die Verlaufskurve zwischen 2000 und 2019 zeigt einen Anstieg der Fehltage um 137 Prozent (vgl. DAK-Gesundheit, 2020). Im Corona-Jahr 2020 war mit rund 265 Fehltagen pro 100 Versicherte ein neuer Höchststand aufgrund psychischer Erkrankungen zu verzeichnen. Dies entspricht im Vergleich zu 2010 einer Zunahme um 56 Prozent (vgl. DAK-Gesundheit, 2021). Psychische Erkrankungen und ihre Behandlung gewinnen damit immens an Bedeutung.

Die Therapie psychischer Erkrankungen erfolgt mitunter in (teil-)stationärer Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Behandlung erfordert, neben psychiatrischer und psychotherapeutischer Unterstützung, den Einbezug der sozialen Situation der Patient:innen. Der Sozialdienst in einem psychiatrischen Krankenhaus unterstützt die Patient:innen bei der Verringerung sozialer Belastungsfaktoren. Die Maßnahmen sollen den (Wieder-)Erwerb und Erhalt sozialer Kompetenzen bewirken und den Patient:innen die (Re-)Integration in das soziale Umfeld erleichtern. Psychosoziale Versorgung, wirtschaftliche und sozialrechtliche Fragestellungen sowie Vermittlung von ambulanten und stationären Maßnahmen im Anschluss an die Behandlung bilden dabei die Kernelemente der Tätigkeit im Krankenhaussozialdienst. Dieser ist elementarer Bestandteil der Behandlung und erfüllt eine wichtige Funktion als Bindeglied zwischen Klinik und Umfeld der Patient:innen.

Schwerpunkte dieses Seminars liegen in der Vertiefung psychischer Erkrankungen, der Vermittlung praktischer Tätigkeiten im Sozialdienst eines psychiatrischen Krankenhauses sowie der (rechtlichen) Rahmenbedingungen, die diesen Tätigkeiten zugrunde liegen. Überdies wird die Unterscheidung von Krankenhaussozialdienst und klinisch-therapeutischer Sozialer Arbeit beleuchtet. Ferner erhalten die Studierenden Einblick über die vielfältigen Herausforderungen, welche Sozialarbeiter:innen in diesem Tätigkeitsfeld begegnen.