Neben den pflegerischen und therapeutischen Berufsgruppen nimmt auch die gesundheitsbezogene Soziale Arbeit eine Schlüsselrolle in der Versorgung von Menschen mit Unterstützungs- und Beratungsbedarfen ein. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, welchen Beitrag einzelne Berufsgruppen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung leisten können. Ein rechtssicherer Handlungsrahmen für eine teamorientierte Zusammenarbeit und die Steuerung von Versorgungsprozessen setzt voraus, dass die Kernkompetenzen der am Versorgungsprozess Beteiligten rechtlich definiert werden. Die Frage nach der Verantwortlichkeit verschiedener Berufsgruppen stellt sich in fachlichen Schnittstellenbereichen (u.a. Case Management, Beratung und Anleitung, Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation) in besonderem Maße. Während sich Art und Umfang der zugewiesenen Aufgaben bereits innerhalb der Gruppe der traditionellen Gesundheitsfachberufe erheblich unterscheiden, ist das Berufsbild der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit bislang jedoch nicht gesetzlich umschrieben. Das Seminar soll grundlegende Kenntnisse hinsichtlich der allgemeinen Bedeutung, Struktur und Ebenen des relevanten Berufsrechts an der Schnittstelle zum Sozialrecht vermitteln. Vor diesem Hintergrund sollen die Einsatzmöglichkeiten der Sozialen Arbeit in multiprofessionellen Versorgungssettings unter Einbeziehung berufspolitischer Ansätze gemeinsam erörtert und diskutiert werden.