Neben den pflegerischen und therapeutischen Berufsgruppen nimmt auch die
gesundheitsbezogene Soziale Arbeit eine Schlüsselrolle in der
Versorgung von Menschen mit Unterstützungs- und Beratungsbedarfen ein.
Damit rückt die Frage in den Vordergrund, welchen Beitrag einzelne
Berufsgruppen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung
leisten können. Ein rechtssicherer Handlungsrahmen für eine
teamorientierte Zusammenarbeit und die Steuerung von
Versorgungsprozessen setzt voraus, dass die Kernkompetenzen der am
Versorgungsprozess Beteiligten rechtlich definiert werden. Die Frage
nach der Verantwortlichkeit verschiedener Berufsgruppen stellt sich in
fachlichen Schnittstellenbereichen (u.a. Case Management, Beratung und
Anleitung, Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation) in
besonderem Maße. Während sich Art und Umfang der zugewiesenen Aufgaben
bereits innerhalb der Gruppe der traditionellen Gesundheitsfachberufe
erheblich unterscheiden, ist das Berufsbild der gesundheitsbezogenen
Sozialen Arbeit bislang jedoch nicht gesetzlich umschrieben. Das Seminar
soll grundlegende Kenntnisse hinsichtlich der allgemeinen Bedeutung,
Struktur und Ebenen des relevanten Berufsrechts an der Schnittstelle zum
Sozialrecht vermitteln. Vor diesem Hintergrund sollen die
Einsatzmöglichkeiten der Sozialen Arbeit in multiprofessionellen
Versorgungssettings unter Einbeziehung berufspolitischer Ansätze
gemeinsam erörtert und diskutiert werden.