Was ist Recht?

Was erwarten wir von Recht?

Welche Funktion muss Recht in der Gesellschaft erfüllen?

Wo gelangt die Rechtsdogmatik an ihre Grenzen?

In Auseinandersetzung mit Rechtstheorien und Rechtssoziologien beschäftigen wir uns in dieser Veranstaltung mit dem Verhältnis des Rechts zu seinen gesellschaftlichen Umwelten. Im Zentrum steht die Frage, wie das Recht zu seinen Fällen und zu seinen Prüfungsmaßstäben kommt bzw. kommen müsste. Nach der Idee einer soziologischen Jurisprudenz entwickelt sich Rechtsnormativität immer in Kontakt mit der Gesellschaft und ihren Normativitätsvorstellungen. Wir werden verschiedene Theorien besprechen, u.a. Moraltheorien, ökonomische Theorien, Medientheorien, psychoanalytische und feministische Theorien, und uns mit der Frage befassen, wie diese die Rechtsdogmatik und die Methoden der Rechtsanwendung herausfordern („irritieren“, Niklas Luhmann) und eine interdisziplinäre und kritische Perspektive auf das Recht einfordern.

 Die Termine sind (bis auf die Termine 1-4 und 14) so aufgebaut, dass jeweils

-        vorab ein Theoriegrundlagentext verpflichtend gelesen und vorbereitet werden muss,

-        ein Input der Dozentin zur Thematik folgt,

-        vorbereitete Gruppenpräsentationen gehalten

-        und gemeinsam diskutiert werden.

Aufgabe in der Gruppenarbeit ist es, ein nationales, europäisches oder internationales Urteil herauszusuchen, das ausgehend von dem jeweiligen Theorietext reflektiert, neu gelesen, interpretiert und sogar umformuliert sowie zur Kritik der Theorien genutzt werden kann. Dies soll präsentiert und mit allen diskutiert werden.