Das zum 1.1.1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht wurde zum 1.1.2023 grundlegend reformiert. Der Fokus richtet sich jetzt noch stärker auf die Wünsche der Betreuten Person. „Unterstützte Entscheidungsfindung” heißt das neue „Zauberwort” für die Arbeit des gesetzlichen Betreuers.

Wie kann die betreuende Person die Wünsche unterstützen?

Welche Schnittstellen gibt es zu anderen Rechtsgebieten?

Wo sind die Grenzen der Tätigkeit?