Das stark europarechtlich geprägte Antidiskriminierungsgesetz (AGG) ist seit 2006 in Kraft. Es verleiht individuelle Rechte, sich gegen konkrete Benachteiligungen aufgrund verschiedener Gründe wie etwa Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion zu wehren. Die Rechtspositionen der Betroffenen sind aber unterschiedlich stark. Das liegt neben Regelungsfragen etwa hinsichtlich des Anwendungsbereiches und der persönlichen Merkmale auch an Problemen der Rechtsdurchsetzung. Die arbeitsrechtlichen Hierarchien verstärken diese Hürden noch. Gleichzeitig verschärfen sich die
Diskriminierungsgefahren durch die Digitalisierung der Erwerbsarbeit. 

Im Seminar wollen wir über die Möglichkeiten und Grenzen der antidiskriminierungsrechtlichen Regelungen zur Beseitigung von Benachteiligungen in der Erwerbsarbeit sprechen.