Die
Veranstaltung gibt einen Überblick über das Recht der Kreislaufwirtschaft. Ziel
des 2012 in Kraft getretenen und seitdem mehrfach geänderten Kreislaufwirtschaftsgesetzes
ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der
Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung
und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig soll durch die Übernahme
EU-rechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler
Regelungen die praktikable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert
werden. Zentrale Inhalte der Veranstaltung sind unter anderem der
Abfallbegriff, seine Abgrenzung zum Nebenprodukt, die fünfstufige Abfallhierarchie
und Anforderungen an die Produktverantwortung. Es soll ein Schwerpunkt auf aktuelle
kreislaufwirtschaftsrechtliche Probleme (Umgang mit Kunststoffen, Anstieg des Verpackungsaufkommens)
gelegt werden.