Das Einführungsstudio Landschaftsplanung „Kontraste“ vermittelt am Beispiel zweier unterschiedlicher Natur- und Landschaftsräume einen breiten inhaltlichen und methodischen Überblick zu den Aufgabenfeldern und Arbeitsweisen von Landschaftsentwicklung und Landschaftsplanung.

Wir beginnen mit grundlegenden Erfassungen in Form der bewussten sinnlichen Wahrnehmung der räumlichen Umwelt (Baustein 1). Dem folgen zwei geführte Exkursionen, die der Vermittlung von Grundlagen dienen und während derer Handzeichnungen von charakteristischen Merkmalen verschiedener Raumausschnitte angefertigt werden (Baustein 2). Anschließend werden in den Themenfeldern Naturnahe Entwicklung von Biotopen, Geoökologische Ressourcen und Standortvielfalt, Vögel und ihre Lebensräume, Land- und Forstwirtschaft und sonstige bodengebundene Nutzungen, landschaftsgebundene Erholung / Landschaftsbild / regionale Identität sowie Siedlung und Freiraum einzelne Fragestellungen im Kontext „Analyse/Bewertung/Planung” bearbeitet (Baustein 3).

Alle Bausteine werden jeweils in zwei Projektgebieten bearbeitet und die Ergebnisse vergleichend gegenübergestellt. Projektgebiete sind die Gemeinde Kaufungen im Landkreis Kassel sowie die Insel Amrum.

Baustein 1 und 2 werden jeweils in Kleingruppen bearbeitet. Baustein 3 wird als Einzelarbeit im Rahmen des jeweiligen Themas der Kleingruppe bearbeitet.

 

Teil des Einführungsstudios ist eine Pflichtexkursion in der Kompaktwoche im November nach Amrum. Die An- und Abreise erfolgt als Gruppe ab/nach Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe mit Zug und Fähre. Anreisetag ist Montag, der 6.11.23. Rückreisetag ist Samstag, der 11.11.2023. Auf Amrum sind wir in der Jugendherberge in Wittdün untergebracht. Auf der Insel bewegen wir uns mit Fahrrädern, die wir dort ausleihen, sowie zu Fuß. Die für die Exkursion anfallenden Kosten werden bei der Vorstellung des Einführungsstudios zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

 

Im Rahmen des Einführungsstudios sind mehrere Studienleistungen zu erbringen (Präsentationen, Abgabe von Zwischenberichten, Erstellung eines Posters, Studienleistung im Rahmen des Kurses zur Einführung in Geografische Informationssysteme (GIS) und im Rahmen der Veranstaltung „Darstellende Geometrie“). Die Prüfungsleistung bildet der am Ende des Semesters abzugebende Bericht.


Ziel ist die Aneignung vertiefter Kenntnisse und methodischer Fähigkeiten im Kontext der Bearbeitung landschaftsplanerischer Aufgabenstellungen sowie eines vertieften Verständnisses einschlägiger theoretischer Grundlagen der Landschaftsplanung.

Block A umfasst eine vertiefte Befassung mit Landschaft als Teil der räumlichen Planung einschließlich methodischer Aspekte. Hierzu gehören insbesondere die Themenbereiche „Landschaftstheorie“, „Landschafts-Governance“, „Landschafts-Demokratie“, „Landschafts-Gerechtigkeit“, „Nachhaltigkeit und sozial-ökologische Transformationen“ sowie „Methoden der Landschaftsforschung und -entwicklung“.

In Block B werden die Schutzgüter/Handlungsgegenstände Luft und Klima, Wasser/ Hochwasser, Boden/Geotope, Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Freiraumtypen sowie Landschaft jeweils als Gegenstand der instrumentellen (formellen) Landschaftsplanung, als Schutzgut von Prüf-/Folgenbewältigungsverfahren bei Eingriffen und als Teil sonstiger Formen der Umweltplanung (z. B. Landschafts-/ Freiraumentwicklungs­konzepte) bzw. der Umwelt- und Naturschutzpolitik vertieft bearbeitet.

Die Veranstaltungen gliedern sich in Vorlesungs- und Übungsteile. Im Rahmen der Übungen stellen die Studierenden die Ergebnisse der im Wochenrhythmus gestellten Aufgaben dar, die anschließend mit allen TeilnehmerInnen diskutiert werden. Leistungsnachweis ist eine mündliche Prüfung, die sich auf die Vorlesungs- und die Übungsinhalte bezieht.


Die Vorlesung mit kleineren Übungsanteilen richtet sich primär an Master-Studierende der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, im Besonderen an diejenigen mit dem Schwerpunkt „Umweltplanung und Landschaftsmanagement” sowie an Master-Studierende der Stadt- und Regionalplanung. Außerdem willkommen sind Master-Studierende des Studiengangs „Architektur“ und des Studiengangs „Nachhaltiges Wirtschaften” und andere an Naturschutzrecht und Naturschutzpolitik interessierte Master-Studierende.

In der Vorlesung werden unter anderem folgende Themen vertieft behandelt: Ziele des Naturschutzes; Landschaftsplanung; Gute fachliche Praxis; Eingriffsregelung; Schutzgebiete; Natura 2000; Artenschutzrecht; Eigentum; Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen.

Für die Veranstaltung benötigen Sie bestimmte Gesetzestexte in Buchform. Welche dies sind, wird beim ersten Termin bekannt gegeben. Folien und Literaturhinweise werden auf Moodle als PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt.

Prüfungsleistung ist eine mündliche Prüfung. Diese findet in der Modulprüfungswoche am Ende des Wintersemesters statt.

Das Modul kann auch als unbenotete Studienleistung belegt werden (S‐2.0‐04 Studienleistung Methodenkompetenz). Auch hierfür ist die mündliche Prüfung abzulegen. In diesem Fall wird die mündliche Prüfung nicht benotet, sondern nur mit bestanden / nicht bestanden bewertet.

Die Veranstaltung zum Modul „Vertiefung Raumordnungs- und Bauplanungsrecht“ gibt einen praxisorientierten Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Recht der Raumordnung und der Bauleitplanung. Sie richtet sich an Studierende der einschlägigen Masterstudiengänge des FB ASL (Stadt- und Regionalplanung, Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, Architektur) sowie an Studierende des Masterstudiengangs Nachhaltiges Wirtschaften und weiterer einschlägiger Masterstudiengänge.

Behandelt werden zum Raumordnungsrecht die Bundesraumordnung, die Landesplanung und die Regionalplanung im Hinblick auf die planerische Koordination und Lenkung der Bodennutzung unter besonderer Berücksichtigung der Umweltprüfung und anderer europarechtlicher Instrumente. Außerdem werden Bezüge zur Fachplanung hergestellt und ausgewählte inhaltliche Schwerpunktthemen, wie z.B. Kulturlandschaft in der Raumordnung, Anforderungen durch den Klimawandel oder auch Erneuerbare Energien und Raumordnung bearbeitet. In einem zweiten Schritt wird die Bewältigung der planerischen Koordination auf örtlicher Ebene im Wege der Bauleitplanung aufgegriffen. Vertieft behandelt werden unter anderem aktuelle Entwicklungen der Flächennutzungsplanung, der Bebauungsplan in seinen vielfältigen Erscheinungsformen, Gestaltungs- und Einwirkungsmöglichkeiten durch Private in Form von städtebaulichen Verträgen, besonders praxisrelevante Fragestellungen im Rahmen der Zulassungstatbestände der §§ 34 und 35 BauGB sowie ausgewählte Aspekte aus dem besonderen Städtebaurecht. Darüber hinaus sollen aktuelle Problemfelder anhand dazu ergangener Rechtsprechung herausgearbeitet und besprochen werden.

Die mündliche Prüfung findet in der Modulprüfungswoche statt. Es besteht auch die Möglichkeit, das Modul als Studienleistung zu belegen. Hierfür ist ebenfalls die mündliche Prüfung zu absolvieren, die dann jedoch nicht benotet, sondern nur mit bestanden / nicht bestanden bewertet wird.

Für die Veranstaltung werden Gesetzestexte benötigt. Welche, wird beim ersten Termin bekannt gegeben.